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Inklusion

Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in einer inklusiven Schule!

Vielfalt ist Reichtum! Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) setzt sich für ein Lernen in heterogenen Lerngruppen ein. Dazu zählt auch die Möglichkeit, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Die Bürgerschaft hat die Inklusion 2009 einstimmig in der Bürgerschaft beschlossen. Der SPD-Senat sichert allen Eltern das Wahlrecht zwischen allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen zu. Seit dem Schuljahr 2010/11 können keine Kinder mehr gegen den Willen der Eltern zur Sonderschule geschickt werden.

In einer öffentlichen Vorstandssitzung am 06.04.21 hat sich die AfB mit dem aktuellen Stand der inklusiven Bildung auseinandergesetzt. Die AfB begrüßt, dass ein ganzheitlicher Leistungsanspruch einschließlich ganztägiger Bildung, Schulweghilfe, Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Schulbegleitung und Therapie besteht.

Es wurde deutlich, dass Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern eine herausragende Stellung bei der inklusiven Bildung einnimmt. Die Bildungsteilhabe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Hilfsangebote für Eltern und Kinder, z.B. Therapiemöglichkeiten in Schwerpunktschulen und Ombudsstellen, und die Ressourcenzuweisung gestalten sich in keinem anderen Bundesland besser. Für jedes Kind mit einem speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen die Schulen 14,5 WAZ (Wochenarbeitszeitstunden) an Grundschulen und 16,1 WAZ an weiterführenden Schulen (jeweils im Ganztagsbetrieb) für Lehrkräfte. Kinder mit dem Förderbedarf LSE erhalten an weiterführenden Schulen 5,25 WAZ (KESS 1 und 2) und an Grundschulen 5,39 WAZ (Ganztag).

Dennoch gibt es auch in Hamburg aus Sicht der AfB noch „Luft nach oben“, was beispielsweise den behindertengerechten Ausbau von Schulen, ausreichende Raumangebote und die stärkere Beteiligung der Gymnasien bei der inklusiven Beschulung besonders von Kindern mit emotionalen und sozialen Benachteiligungen und auch körperlichen Behinderungen angeht. Zur Zeit werden an den Stadtteilschulen mehr als 18-mal so viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie an den Gymnasien betreut.

Besondere Sorgen macht der AfB die Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigungen in der Coronazeit und danach. Die fortschreitende Digitalisierung ist für diesen Personenkreis oftmals nicht oder nur sehr eingeschränkt geeignet, Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Kontaktbasierte Konzepte sind neu zu entwickeln, Förderung von Kleingruppenarbeiten ohne Fixierung auf Digitalisierung sowie Besuche zu Hause durch Schulbegleitungen wären wünschenswert. In diesem Kontext wird auf den Pakt für Inklusion 2021 „Inklusive Bildung und Digitalisierung zusammen denken“ hingewiesen, den diverse Verbände unterzeichnet haben. Erfreulich ist, dass der Senat gerade zusätzliche Stunden für die Schulen zur Förderung der Kinder insbesondere mit Defiziten bereit stellen wird.

Als sehr wichtig erachten wir, dass es eine nachhaltige, inhaltliche und strukturelle Verankerung der Inklusion in der Ausbildung, im Studium und Referendariat für alle Lehrkräfte gibt. Multiprofessionelle Teams sind in der inklusiven Schule unabdingbar. Eine enge Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in inklusiven Klassen. Die dafür notwendige Zeit muss auch bei der Berechung der Arbeitszeit berücksichtigt werden. Problematisch bleibt allerdings, dass es derzeit schwierig ist, alle Stellen für Sonderpädagog*innen adäquat zu besetzen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.