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Aktuelles

19.01.2021

Schule in Zeiten von Corona

Dora Heyenn

Die Schulbehörde hat Anfang Januar 2021 konkrete Konsequenzen für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte aus der Pandemie gezogen. Hier die wichtigsten in Kürze...

Unterricht

Bis Ende Januar wird Die Präsenspflicht an den Hamburger Schulen aufgehoben. Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen aber sie haben weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind in der Schule lernen zu lassen. In der Schule findet kein vollwertiger Unterricht nach Stundentafel statt, aber die Schülerinnen und Schüler werden in der Schule pädagogisch angeleitet, damit sie dort die gleichen Aufgaben bearbeiten können, die die anderen Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzunterricht bearbeiten.

Klassenarbeiten und Klausuren

Die für den Zeitraum der Aussetzung der Präsenzpflicht geplanten Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 und in der Vorstufe der Stadtteilschulen finden nicht statt.

Entscheidend ist, ob von der einzelnen Schüler*innen ausreichend viele Leistungsnachweise vorliegen, aufgrund derer ein Lernstand für den jeweiligen Bewertungszeitraum verlässlich beurteilt werden kann. Als Leistungsnachweise gelten mündliche Unterrichtsbeiträge, Hausaufgaben, praktische Leistungen, ein geleistetes Referat und auch die in der aktuellen häuslichen Arbeit erbrachten laufenden Arbeitsergebnisse. Dabei soll sicher gestellt sein, dass alle im Bewertungszeitraum unterrichteten Inhalts- und Kompetenzbereiche berücksichtigt sind.

Klausuren und Präsentationsleistungen für die Studienstufe

Sie können auch während der Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule stattfinden, um das Erbringen abschlussrelevanter Leistungen zu ermöglichen. Da die in den Halbjahreszeugnissen ausgewiesenen Zeugnisnoten als Semesterergebnisse Teil der Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife sind, müssen die für die Bewertung der schriftlichen Leistungen erforderlichen Klausuren in der Studienstufe auch während der Aussetzung des Präsenzunterrichts unter Einhaltung der im Muster-Corona-Hygieneplan festgehaltenen Bestimmungen durchgeführt werden.

Im 3. Semester muss zudem sichergestellt sein, dass die in den schriftlichen Prüfungsfächern vorgeschriebene Klausur unter Abiturbedingungen angesetzt wird. Auch ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, mindestens die für das 1. und 3. Semester verpflichtend zu wählende Präsentationsleistung als gleichgestellte Leistung zu erbringen.

Durchführung von Abschlussprüfungen

Da viele andere Bundesländer einen ersten Schulabschluss ohne Durchführung von Prüfungen vergeben, hat die Schulbehörde sich entschlossen auch auf die Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss vollständig zu verzichten. Die Schüler*innen erhalten so ein vollwertiges Abschlusszeugnis und somit einen vollwertigen Schulabschluss, der aufgrund der im laufenden Schuljahr erbrachten Unterrichtsleistungen ermittelt wird.

Die Regelung soll es den Schulen und den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, den normalerweise erforderlichen, erheblichen Zeitaufwand für die Prüfungen zu nutzen, um stattdessen die Schülerinnen und Schüler weiter zu unterrichten und Lernrückstände aufzuholen.

Sprachfeststellungsprüfung

Derzeit ist geplant, an den Sprachfeststellungsprüfungen festzuhalten, um den besonderen Bedingungen der Schülergruppe gerecht zu werden, die erst im Verlauf der Sekundarstufe I in eine Schule in Deutschland eintreten. Sowohl für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss als auch für die Überprüfungen in den Gymnasien soll der Ersatz der Prüfung im Fach Englisch oder einer weiteren Sprache durch eine Prüfung in einer Sprache ihrer Wahl weiterhin möglich sein, da die in der Sprachfeststellungsprüfung festgesetzte Bewertung im Abschlusszeugnis an die Stelle der Note im Fach Englisch oder der weiteren Sprache tritt.

Lernferien im März 2021

In den Märzferien 2021 können von den allgemeinen Schulen und den ReBBZ erneut und noch umfangreicher als im letzten Sommer und Herbst Hamburger Lernferien angeboten und durchgeführt werden. Ne-ben der Lernförderung von Schüler*innen mit Lernschwächen, Sprachförderbedarf und pandemiebedingten Problemlagen von der Vorschulklasse bis Klassenstufe 10, können die Lernferien im März auch zur Prüfungsvorbereitung aller Abschlüsse genutzt werden.

LERNSTAND 9-Testung

Sie können wegen der Verlängerung des Lockdowns nicht wie geplant ab dem 18.01.2021 in den 9. Klassen durchgeführt werden. Um ggf. zeitnah mit LERNSTAND 9 nachholen zu können, werden den Schulen die Unterlagen erhalten mit der Bitte, diese zunächst an einem sicheren Ort in der Schule zu lagern.

Schulische Veranstaltungen

Sie bleiben bis Ende Februar abgesagt. Über den 31.01.2021 hinaus bleibt es dabei, dass zunächst alle schulischen Veranstaltungen wie Feiern, Sportfeste, Konzerte oder Theaterstücke bis Ende Februar abzusagen sind.

Schulfahrten

Das Verbot von Schulfahrten ist bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden, man sollte sich aber darauf einstellen, dass eine Verlängerung bis Ende der Märzferien wahrscheinlich ist.

Honorarverträge

Wie bereits im Frühjahr 2020 können die bereits von den Schulen direkt mit den einzelnen Honorarkräften abgeschlossenen Honorarverträge bzw. die daraus sich ergebenden Zahlungen aus Kulanzgründen bis 31. Januar 2021 geleistet werden, auch wenn die vereinbarte Leistung aufgrund der Aussetzung des regulären Unterrichts nicht erbracht werden kann. Es wird empfohlen, die Honorarkräfte in die Durchführung des Distanzunterrichts bzw. das Bildungs- und Betreuungsangebot in Schule einzubinden.