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Aktuelles
Unser Appell: Verzicht auf Halbjahreszeugnisse
Auf unserer konstituierenden Landesvorstandssitzung am 3. November 2020 wurde sich ausführlich mit Schule in Zeiten von Corona beschäftigt. Auch mit Verweis auf die UNO, die jetzt weltweit dazu aufgerufen hat Kindern und Jugendlichen – wenn es irgend geht – Präsenzunterricht zu ermöglichen, unterstützen wir die Strategie der Schulbehörde.
Bei den anstehenden Prüfungen stehen die Jugendlichen, Lehrkräfte und Eltern wegen der erschwerten Lernbedingungen seit April unter besonderem Druck. Deshalb appellieren wir an die Schulen und die Behörde, die Spielräume, die das Schulgesetz in § 44 Absatz 4 bietet zu nutzen, nämlich in den Gymnasien für die Klassen 5, 7, 8, 9 und in den Stadtteilschulen für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf das Halbjahreszeugnis in diesem Jahr zu verzichten.
Zitat aus dem Hamburger Schulgesetz:
§ 44 Leistungsbeurteilung, Zeugnis
(4) Der Senat wird ermächtigt, Beurteilungsgrundsätze für die Bewertung nach Absatz 1, Notenstufen und eine entsprechende Punktebewertung sowie weitere Angaben im Zeugnis durch Rechtsverordnung zu regeln.
Die Rechtsverordnung kann vorsehen, dass
1. in den Jahrgangsstufen 5 und 7 bis 9 des Gymnasiums, den Jahrgangsstufen 5 bis 8 der Stadtteilschule und in der Berufsschule auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet werden kann und
2. in Berufsvorbereitungsschulen sowie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Noten und Punkte durch Lernentwicklungsberichte ersetzt werden können.