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Aktuelles

08.03.2021

Gedanken zum Weltfrauentag

Dora Heyenn

Es war ein langer Weg von August Bebel bis heute. Das Manuskript der ersten Fassung für das Buch „Die Frau und der Sozialismus“ erstellte Bebel während seiner Haft 1878. Damit hat er entscheidend dazu beigetragen, dass die sozialdemokratische Partei sich nicht nur für das allgemeine, sondern auch für das Frauenwahlrecht einsetzte:

„Wir leben im Zeitalter einer großen sozialen Umwälzung, die mit jedem Tage weitere Fortschritte macht. …Eine Menge Fragen sind aufgetaucht, die immer weitere Kreise beschäftigen, über deren Lösung für und wider gestritten wird. Eine der wichtigsten dieser Fragen, die immer mehr in den Vordergrund tritt, ist die Frauenfrage. Bei dieser handelt es sich um die Stellung, welche die Frau in unserem sozialen Organismus einnehmen soll.“

1900 – 1908: Der Zugang zum Studium war für Frauen ein zäher Kampf. Deutschland war eines der Schlusslichter in Europa. Die Professoren taten sich sehr schwer. Hier einige Argumente: Aufgrund ihres kleineren Gehirns hätten die Frauen nur eingeschränkte kognitive Fähigkeiten. Auch prädestiniere ihre Natur als Gefühlswesen sie zur Mutter und Hausfrau. Max Planck wollte Lise Meitner keinen ordentlichen Laborplatz zubilligen, weil er meinte, dass ihre Haare in die Zentrifuge und in Chemikalien gelangten. Und nicht zuletzt sahen die Männer in gut ausgebildeten Frauen auch eine berufliche Konkurrenz.

Deutschland konnte sich der Reformbewegung in Europa und der stärker werdenden Frauenemanzipation jedoch nicht mehr entziehen. Ab 1895 konnten angehende Oberlehrerinnen in Preußen, zuerst nur als Gasthörerinnen, Vorlesungen besuchen. 1900 setzte die Regierung in Baden gegen die letzten männlichen Proteste aus der Professorenschaft das Frauenstudium durch. Bayern zog drei Jahre später nach, Preußen sogar erst 1908.

1919: Das Frauenwahlrecht wird eingeführt.

1919: In der Weimarer Republik wird der Art. 145 in der Verfassung verankert: "Es besteht allgemeine Schulpflicht“

1949: Der Gleichstellungsgrundsatz wird in Artikel 3 GG verankert.

1951: Das 1880 im Deutschen Reich eingeführte „Lehrerinnenzölibat“, das Lehrerinnen untersagte zu heiraten, wurde 1951 aufgehoben. Bis dahin wurden Frauen, die als Lehrerinnen tätig waren bei Eheschließung gekündigt. Zwar wurde in Art. 128 der Weimarer Reichsverfassung 1919 das Lehrerinnenzölibat auf Antrag der SPD abgeschafft aber bereits im Oktober 1923 aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wieder eingeführt.

Erst ab 1951 konnten Lehrerinnen eine Familie gründen und weiterhin beruflich tätig sein: Die Kündigung aufgrund von „Doppelverdienst“ wurde zu diesem Zeitpunkt abgeschafft; das Beamtinnenzölibat galt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Allerdings nicht überall. So war im Dienstrecht des Landes Baden-Württemberg noch bis 1956 geregelt, dass eine Lehrerin im Fall der Heirat ihre Stellung zu quittieren hatte. Darum gab es besonders an Grundschulen viele unverheiratete Lehrerinnen.

1957: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Zölibatsklausel in Arbeitsverträgen generell verfassungswidrig und damit nichtig sei.

1958: Ab jetzt durften Frauen einen Führerschein machen ohne die Zustimmung des Ehemanns oder Vaters.

1976/77: Mit der Ehe- und Familienrechtsreform von Justizminister Jochen Vogel wurde die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe abgeschafft und der Versorgungsausgleich eingeführt. Das Partnerschaftsprinzip ersetzte die „Hausfrauenehe“ und das Zerrüttungsprinzip ersetzte die Schuldfrage bei Scheidung.

1992: Mit der Neuregelung des § 218 können Frauen nach einer Beratung selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

1994: Artikel 3 GG wird ergänzt. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

1996: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres wird eingeführt.

1997: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar.

2002: Mit dem Gewaltschutzgesetz wird der Opferschutz für Frauen und Mädchen verbessert.

2007: Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab.

2013: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 2. Geburtstag wird eingeführt.

2015: Das Elterngeld Plus wird eingeführt. Das Gesetz für mehr Frauen in Führungs-Positionen (Frauenquote) wird beschlossen.

2016: Der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ wird im Sexualstrafrecht verankert.

2017: Das Entgelt-Transparenz-Gesetz wird beschlossen. Die Pflegeberufe werden aufgewertet. Dabei wird auch das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft.

Der Weg zur Gleichstellung von Frauen ist noch lange nicht zu Ende!